 |
WO GIBT'S RAPUNZEL?
|
Partnerläden in ganz Deutschland suchen ... mehr dazu
|
| ... oder RAPUNZEL Produkte online bestellen!
zum Shop
|
|
 |
GENTECHNIK: WORIN LIEGEN DIE GEFAHREN?
Was wollen die Verbraucher:
Zum Glück wollen die meisten Verbraucher keine Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen konsumieren. Darauf reagieren die konventionellen Lebensmittelhersteller, die zur Zeit kaum Gentechnik in ihren Produkten zulassen.
Allerdings: Im Fall tierischer Lebensmittel sieht die Situation in der konventionellen Lebensmittelverarbeitung durch Futtermittel ganz anders aus.
Worin liegen die Gefahren von GVO?
Ganz grundsätzlich ist die Genmanipulation ein Vorgang, der gegen die Natur gerichtet ist. Verschiedene Gefahren sind zu unterscheiden:
Gefahr für das Biotop: Ein einmal freigesetzter GVO kann nicht mehr aus der Natur zurückgeholt werden. Seine Ausbreitung und die Effekte auf andere Organismen, z.B. die Entstehung sog. "Superunkräuter", sind nicht mehr zu stoppen.
Gefahr für die menschliche Gesundheit: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch neue Gene, die veränderte Proteine (Eiweiße) bilden, Allergien ausgelöst werden können!
Markergene mit Antibiotika-Resistenz: Meistens werden bei der Produktion von GVO zur Markierung Gene mit Antibiotika-Resistenz eingesetzt. Die Möglichkeit, dass die Gene auf Krankheitserreger übertragen werden und zu weiteren Resistenzen gegen Medikamente führen, ist nicht auszuschließen.
Was ist mit dem Saatgut?
Hier droht in Zukunft die größte Gefahr, sofern in der EU eine Richtlinie erlassen wird, die GVO-Verunreinigungen für Saatgut festlegt.
Demnach wäre die Nachweispflicht je nach Sorte auf Verunreinigungs-Werte zwischen 0,3 und 0,7% festgelegt. Damit wäre ein nicht unerheblicher Anteil im Saatgut evtl. gentechnisch verändert, ohne dass sowohl Landwirt als auch der Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Von Wahlfreiheit für oder gegen GVO-Lebensmittel kann dann keine Rede mehr sein. Save Our Seeds setzt sich zur Zeit bei der EU mittels Petition dafür ein, die Nachweisgrenze in der Richtlinie auf 0,1% abzusenken.
|
 |