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GENTECHNIK: DIE NEUE GESETZESLAGE
Bereits seit 1997 ist die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pflanzen oder Lebensmittel gesetzlich geregelt. Demnach musste ein GVO oder ein daraus hergestelltes Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn der GVO im Lebensmittel nachgewiesen werden konnte. Bei einigen Produktionsverfahren konnte jedoch die Gentechnik im fertigen Lebensmittel nicht nachgewiesen werden (Beispiel: Sojaöl). Dieses Produkt war bisher kennzeichnungsfrei.
Im November 2003 traten neue EU-Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung in Kraft. Seit 18. April diesen Jahres müssen die Hersteller von Lebensmitteln in allen EU-Ländern die neuen Vorschriften bei der Kennzeichnung berücksichtigen. Die neue Vorschrift führt dazu, dass mehr Lebensmittel aus GVO gekennzeichnet werden müssen, denn:
- die Nachweisfähigkeit ist nicht mehr ausschlaggebend;
- alle GVO-haltigen Lebensmittel oder Produkte, die aus GVO hergestellt werden, sind kennzeichnungspflichtig, unabhängig davon, ob die Genmanipulation im Lebensmittel nachweisbar ist oder nicht;
- alle Lebensmittel, die aus GVO-freien und GVO-haltigen Rohstoffen gemischt sind, müssen gekennzeichnet werden, unabhängig von dem Anteil an GVO.
Jedoch sind zufällige Beimischungen von GVO bis zu einem Anteil von 0,9% nicht kennzeichnungspflichtig. Beimischungen von GVOs, die noch nicht zugelassen sind, werden nicht tolleriert.
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