Sie befinden sich hier: BIO-QUALITÄT SEIT 1974  INFORMATIONEN ZUM THEMA GENTECHNIK  Die neue Gesetzeslage  
Startseite | Sitemap | Kontakt | Fachhandel Login | English Version
Zurück zur Startseite!

AKTUELLES
UNSERE PRODUKTE
LECKERE REZEPTE
BIO-QUALITÄT SEIT 1974
UNSERE PROJEKTE
ÜBER RAPUNZEL
HANDEL & VERTRIEB
QUALITÄTSSICHERUNG
UNSER ANSPRUCH
UNSERE ZERTIFIKATE
DEMETER-PARTNER
UNSERE BESONDERE QUALITÄT
KONTROLLIERTE BIO-QUALITÄT
BIOLOGISCHER ANBAU
INFORMATIONEN ZUM THEMA GENTECHNIK
Die neue Gesetzeslage
Was muss gekennzeichnet werden?
Wie, wo und wer kontrollierts?
Worin liegen die Gefahren?
INFORMATIONEN FÜR ALLERGIKER


WO GIBT'S RAPUNZEL?


Partnerläden in ganz Deutschland suchen ...
mehr dazu
  ... oder RAPUNZEL Produkte online bestellen!

zum Shop

GENTECHNIK: DIE NEUE GESETZESLAGE


Bereits seit 1997 ist die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pflanzen oder Lebensmittel gesetzlich geregelt. Demnach musste ein GVO oder ein daraus hergestelltes Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn der GVO im Lebensmittel nachgewiesen werden konnte. Bei einigen Produktionsverfahren konnte jedoch die Gentechnik im fertigen Lebensmittel nicht nachgewiesen werden (Beispiel: Sojaöl). Dieses Produkt war bisher kennzeichnungsfrei.

Im November 2003 traten neue EU-Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung in Kraft. Seit 18. April diesen Jahres müssen die Hersteller von Lebensmitteln in allen EU-Ländern die neuen Vorschriften bei der Kennzeichnung berücksichtigen. Die neue Vorschrift führt dazu, dass mehr Lebensmittel aus GVO gekennzeichnet werden müssen, denn:
  • die Nachweisfähigkeit ist nicht mehr ausschlaggebend;
  • alle GVO-haltigen Lebensmittel oder Produkte, die aus GVO hergestellt werden, sind kennzeichnungspflichtig, unabhängig davon, ob die Genmanipulation im Lebensmittel nachweisbar ist oder nicht;
  • alle Lebensmittel, die aus GVO-freien und GVO-haltigen Rohstoffen gemischt sind, müssen gekennzeichnet werden, unabhängig von dem Anteil an GVO.
    Jedoch sind zufällige Beimischungen von GVO bis zu einem Anteil von 0,9% nicht kennzeichnungspflichtig. Beimischungen von GVOs, die noch nicht zugelassen sind, werden nicht tolleriert.




© 2012 RAPUNZEL NATURKOST Impressum | Datenschutz | Druckversion