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GENTECHNIK: WAS MUSS GEKENNZEICHNET WERDEN?


Grundsätzlich sind alle Pflanzen und Lebensmittel, sofern sie gentechnisch verändert oder aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, kennzeichnungspflichtig.
Leider gibt es hierzu Ausnahmen:

Schwellenwert:
Zufällig oder technisch unvermeidbar entstandene Spuren von GVO bis zu einem Anteil von höchstens 0,9% für jede einzelne Zutat dürfen in Lebensmitteln ohne Kennzeichnung enthalten sein (bei nicht zugelassenen GVOs höchstens 0,5%)!
Das bedeutet: Es gibt keine Garantie für absolute Gentechnikfreiheit, auch wenn das Produkt nicht gekennzeichnet ist.

Bei Bio-Lebensmitteln, die zudem aus einer gentechnikfreien Zone (Zusammenschluss mehrerer Bauern) stammen, ist dieses Risiko jedoch zu minimieren.


Tierische Lebensmittel:
Keine Kennzeichungspflicht gibt es für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.
Die meisten konventionellen Anbieter können nicht ausschließen, dass ihre Produkte von Tieren stammen, die gentechnisch verändertes Futter enthalten.

Die Sicherheit, dass auch die Futtermittel frei von Gentechnik sind, bieten nur Bio-Produkte, die von Tieren aus artgerechter Haltung mit GVO-freien Futtermitteln stammen.

Enzyme:
In der konventionellen Lebensmitteltechnologie werden zunehmend Enzyme eingesetzt, etwa bei der Käse-Herstellung, die oft gentechnisch verändert sind. Die daraus entstandenen Lebensmittel sind weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig!!




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