Ein bunter Bulli auf einer blühenden Blumenwiese.

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Rapunzel klagt gegen Neue-Gentechnik-Verordnung

Rapunzel hat gemeinsam mit einem Bündnis aus bäuerlichen Verbänden und anderen Bio-Unternehmen Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht.

Das Bündnis aus Unternehmen und Verbänden der Lebensmittelerzeugerkette will die europäische Verordnung zur Deregulierung von Verfahren in der Neuen Gentechnik (NGT) gerichtlich stoppen. Die Kläger, darunter Rapunzel Naturkost, halten die Verordnung für rechtswidrig. Hauptkritikpunkte an der NGT-Verordnung sind der Wegfall von Risikoprüfungen, fehlende Kennzeichnungs- und Informationspflicht sowie das Fehlen von Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen. 

Was heißt das? Pflanzen, die mit NGT verändert wurden, müssen nicht mehr gekennzeichnet werden und können ohne wirksame Schutzmechanismen auf den Acker und bis auf den Teller kommen. „Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz“, sagt Eva Heusiger, bei Rapunzel für politisches Engagement zuständig.

„Wir stellen seit mehr als 50 Jahren Bio-Lebensmittel her. Unsere Abnehmer und Kunden erwarten Gentechnikfreiheit. Das ist eine der wichtigsten Motivationen zum Kauf unserer Produkte. Das sicherzustellen wird durch die neue Verordnung erheblich erschwert“, so Heusinger weiter. Rapunzel stellt rund 600 biologische und damit Produkte ohne Gentechnik her: Brotaufstriche, Müslis, Speiseöle, Pasta, Tomatenprodukte, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Kaffee und mehr. Für diese Vielfalt an Produkten, Gentechnikfreiheit zu garantieren, würde für das Unternehmen deutlich aufwändiger als bisher und finanziell kaum abschätzbar. „Bisher hat das risikoorientierte Prüfsystem funktioniert, sagt Heusinger, „die Analytik wird aber in Zukunft erschwert, -weil die NGT-Inverkehrbringer nicht mehr verpflichtet werden, die Nachweisverfahren zur Verfügung zu stellen“.

Genauso geht es auch den Mitklägern. Saatgutzüchter und -vermehrer, Bäcker, Produzenten von Wildsamen und -pflanzen und natürlich Landwirte sehen hier eine Verletzung von wirtschaftlichen Grundrechten, des Umwelt- und des Verbraucherschutzes. Jetzt ist das Europäische Gericht in Luxemburg am Zug. Hier wird über die Zulässigkeit der Klage entschieden.

Das Engagement von Rapunzel und unsere Haltung zur Gentechnik finden Sie hier auf der Rapunzel Website

Ein Pressedossier, die Klagegründe und die wesentlichen Argumente finden Sie hier auf der Website der AbL