Schutz der Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber (Whistleblower). Mitarbeiter, die in redlicher
Absicht über mögliche illegale oder unredliche Handlungen berichten, von denen sie erfahren haben, haben keine Nachteile zu befürchten – auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Diese Hinweise werden absolut anonym behandelt.
Unsere interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist:
Margit Gerblinger
Telefon: 083 30 / 911 264
E-Mail:kontakt@margitgerblinger.de
Homepage:www.margitgerblinger.de