Schutz der Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber (Whistleblower). Mitarbeiter, die in redlicher
Absicht über mögliche illegale oder unredliche Handlungen berichten, von denen sie erfahren haben, haben keine Nachteile zu befürchten – auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Diese Hinweise werden absolut anonym behandelt.

 

Unsere interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist:


Margit Gerblinger

Telefon: 083 30 / 911 264 

E-Mail:kontaktmargitgerblinger.de  

Homepage:www.margitgerblinger.de