Produkte im Test

bionella im Test: gute Sensorik sowie fair und bio

Die Stiftung Warentest hat für ihre September-Ausgabe 2026 insgesamt 18 Nuss-Nougat-Cremes untersucht. bionella erhielt dabei das Qualitätsurteil „befriedigend“ mit der Note 2,8. In der sensorischen Prüfung überzeugte der vegane Bio-Brotaufstrich mit der Bewertung „gut“.

Die Stiftung Warentest hat für ihre September-Ausgabe 2026 insgesamt 18 Nuss-Nougat-Cremes untersucht. bionella erhielt dabei das Qualitätsurteil „befriedigend“ mit der Note 2,8. In der sensorischen Prüfung überzeugte der vegane Bio-Brotaufstrich mit der Bewertung „gut“. 

Im Bereich Schadstoffe bewertet Stiftung Warentest mit „befriedigend“, die uns vorliegenden Analysen weisen Spuren an Mineralölbestandteilen (MOSH / MOAH) auf, die jedoch deutlich unter dem kommenden¹ gesetzlichen Grenzwert liegen. Auch die mikrobiologische Qualität von bionella bewertete Stiftung Warentest mit „sehr gut“, die Deklaration mit „gut“. Abzüge gab es insbesondere bei der ernährungsphysiologischen Bewertung. Hier schnitten allerdings alle Produkte im Test lediglich „befriedigend“ oder „ausreichend“ ab. Nuss-Nougat-Cremes gelten aufgrund ihres Zucker- und Fettgehalts grundsätzlich als Süßigkeit und sollten entsprechend bewusst genossen werden. 

Über die reine Produktbewertung hinaus nahm Stiftung Warentest auch die Herkunft und Zertifizierung wichtiger Zutaten wie Palmöl, Kakao und Haselnüsse in den Blick. Dabei hebt das Verbrauchermagazin den Rapunzel eigenen sowie extern zertifizierten HAND-IN-HAND-Standard positiv hervor. Dieser verbindet ökologischen Anbau mit fairem Handel und stellt laut Stiftung Warentest hohe Anforderungen an Einkommenssicherung und Arbeitsbedingungen. 

bionella wird ausschließlich aus kontrolliert biologischen Zutaten hergestellt, ist vegan und enthält keine künstlichen Aromen oder Zusatzstoffe. Das eingesetzte Bio-Palmöl und der Bio-Kakao stammen unter anderem von langjährigen HAND-IN-HAND-Partnern. Damit steht bionella für cremigen Genuss, bei dem ökologische und soziale Verantwortung von Anfang an mitgedacht werden.

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¹ Hinweis zum kommenden gesetzlichen Grenzwert: MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) sind aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe, von denen einige als potenziell genotoxisch und krebserregend gelten. Daher arbeitet die EU an einer einheitlichen gesetzlichen Regelung und legt erstmals verbindliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel fest. Die neuen Vorgaben sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Höchstgehalte unterscheiden sich je nach Lebensmittelkategorie und Fettgehalt.